Vollwertversicherung

Vollwertversicherung - in der Sachversicherung verbreitete Regelung, wonach die Versicherungssumme mit dem vollen Wert der Sachen (Versicherungswerk) übereinstimmen muss. Im Unterschied zur Erstrisikoversicherung wird im Schadenfall eine Unterversicherung angerechnet, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert. Liegt die Versicherungssumme über dem Versicherungswert, wird nur der tatsächliche Schaden gedeckt. Die Vollwertversicherung erfordert in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung, inwieweit die Versicherungssumme dem Wert der versicherten Sachen entspricht, und gegebenenfalls eine Anpassung der Versicherungssumme an den Versicherungswert.