vorvertragliche Pflichten

Vorvertragliche Pflichten, - Pflichten zwischen Partnern, von denen mindestens einer dem anderen gegenüber erkennbar einen Vertragsabschluß in Aussicht genommen hat oder die (z. B. bei Wirtschaftsverträgen) zum Vertragsabschluss verpflichtet sind. Die vorvertragliche Pflichten bestimmen das notwendige Verhalten der Partner bei den vorbereitenden Vertragsverhandlungen und beim Austausch der Erklärungen, die den Vertragsabschluß, gegebenenfalls auch sein Scheitern, bewirken (Abschlussverfahren). Sie bezwecken, schnell Klarheit über den Vertragsabschluß zu schaffen und zu einem effektiven Vertragsinhalt hinzuleiten. Zu den vorvertragliche Pflichten zu Wirtschaftsverträgen gehören insbesondere die Vertragsabschlußpflicht selbst und die Pflichten zum rechtzeitigen Vertragsabschluß, zur wechselseitigen Information und Beratung über die rationellste Bedarfsdeckung und zur kameradschaftlichen Zusammenarbeit überhaupt sowie zur Einhaltung der Fristen im Abschlussverfahren. Die vorvertragliche Pflichten bestehen kraft Gesetzes und können vertraglich konkretisiert und ergänzt werden (z. B. durch Koordinierungsverträge zur Vorbereitung von Leistungsverträgen). Bei Verletzung von vorvertragliche Pflichten ist Schadenersatz zu leisten.