Wasserversorgung von Grundstücken

Wasserversorgung: Bereitstellung und Verteilung einer ausreichenden Wassermenge in erforderlicher Beschaffenheit zu jeder Zeit für den Gebrauch als Trink-, Betriebswasser und für den Verbrauch als Bewässerungswasser. Die Versorgung der einzelnen Nutzer mit Wasser (Mensch, Tier, Industrie, Landwirtschaft, Schifffahrt, Wasserkraftnutzung, für Sport und Erholung am und im Wasser) wird durch entspr. Anlagen (Wasserversorgungsanlagen) wie Brunnen, Zisterne, Wasserwerk, Pumpwerk, Anlagen zur Wasserspeicherung, Wasserverteilung und durch Baumaßnahmen wie Kanalbau, Hafenbau, Wasserkraftanlagen usw. gesichert. Die Wasserversorgung, die der Versorgung der Allgemeinheit dient, nennt man öffentliche Wasserversorgung, werden eigene Anlagen betrieben, so spricht man von Eigenwasserversorgung, einem kleinen Verbraucherkreis dient die Einzelwasserversorgung im Gegensatz zur zentralen Wasserversorgung Gemeinsame zentrale Wasserversorgung mehrerer Verbraucherkreise wird als Gruppen- Wasserversorgung bez. Mehrere zentrale Wasserversorgungen werden zu einer Verbund- Wasserversorgung zusammengefasst.

Wasserversorgung von Grundstücken: Versorgung von Aufenthaltsräumen, Industrieanlagen oder landwirtschaftlichen Gebäuden mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser, dem für Produktionszwecke erforderlichen Betriebswasser und mit Löschwasser. Das Wasser muss den örtlichen Verhältnissen entspr. ausreichend und dauerhaft entnommen werden können. Liegt ein Grundstück an einer öffentlichen Verkehrsfläche mit einer zentralen Wasserversorgung, so muss es bei einer Bebauung an das Wasserversorgungsnetz angeschlossen werden. Ist ein solcher Anschluss oder eine Entnahme aus einem öffentlichen Brunnen nicht möglich, so muss das Grundstück eine Einzelwasserversorgung durch Brunnen erhalten.

Wasserverteilung: erfolgt im Versorgungsbetrieb vornehmlich durch unter den Straßen verlegte Rohrleitungen, die verzweigt, zumeist vermascht sind. Zwischen dem Wassergewinnungs- und Versorgungsgebiet wird das Wasser durch die Zubringerleitungen (über große Entfernungen und bei großen Systemen als Fernwasserleitungen) zugeführt. Innerhalb des Versorgungsgebietes werden die Verteilungsleitungen unterteilt in Haupt-und Versorgungsleitungen, von denen die Anschlussleitungen abgehen. Von ihnen aus erfolgt die Zuleitung (Anschlussleitung) zum Wasserzähler oder Hauptabsperrorgan in das Grundstück. Die dahinterliegenden Leitungen werden als Verbrauchsleitungen (Grundstücksleitungen) bez. Wasserwaage Richtwaage.

Wasserwerk: bauliche Anlage, die vornehmlich der Wasseraufbereitung dient. Wenn es die Örtlichkeit zulässt, wird auch die Wassergewinnung vom Wasserwerk aus betreut. Man unterscheidet: Grundlastwasserwerk (übernimmt die Normalversorgung), Spitzenwasserwerk (deckt auftretenden Spitzenbedarf), Leitwasserwerk (betreut kleinere Wasserwerke), Gruppenwasserwerk (versorgt mehrere Ortschaften), Ortswasserwerk (versorgt eine Ortschaft oder Stadt). - Der Standort eines Wasserwerkes ist sorgfältig und rechtzeitig auf der Grundlage mathematisch ökonomischer Modellierung zu wählen.