Wechselavalkredit

Im Wechselrecht wird die zusätzliche Sicherheit der Wechselbürgschaft als Aval bezeichnet. Sie sichert als solche die Zahlung der Wechselsumme in ganzer oder teilweiser Höhe ab. Sie gilt nicht als Bürgschaft bürgerlichen Rechts. Die Abhängigkeit von der Hauptschuld des Wechsels beschränkt sich auf das Existieren einer gültigen Verpflichtung. Von einem Avalkredit ist die Rede, wenn eine Bank oder Sparkasse oder auch ein Kreditversicherer einem Kunden eine Bürgschaft oder eine Garantie innerhalb der bewilligten Kredit- bzw. Avallinie bewilligt.

Die Kreditlinie gründet sich auf eine Kreditzusage des jeweiligen Kreditinstitutes. Die Höhe hängt selbstverständlich von der Bonität des Kunden ab. Kreditversicherer übernehmen selbstverständlich auch Bürgschaften und Garantien für Geschäftskunden. Avale von Kreditinstituten oder Kreditversicherern sind sowohl bei Behörden als auch in der Wirtschaft anerkannt. Avalkredite von Kreditversicherern entlasten Unternehmen in ihrem Kreditvolumen bei der Hausbank.