Wechselkredit

Der Wechselkredit kann zwei Formen haben, einmal der als Diskontkredit bei der Geldleihe und dann als Akzeptkredit bei der Kreditleihe. Als Wechselkredit bezeichnet man alle Kreditarten, die sich auf der Ziehung eines Wechsels gründen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Bank Geldleistungen zur Verfügung stellt oder sich der Kreditnehmer nur der Bonität der Bank bedient. Eine seltenere Form des Wechselkredites ist der Lombardkredit oder Kontokorrentkredit. Der Akzeptkredit wird meistens im Zusammenhang mit Außenhandelsgeschäften genutzt, während der Diskontkredit für In- und Auslandsgeschäfte große Bedeutung hat.

Bei einem Wechsel handelt es sich um ein Wertpapier. Derjenige, der den Wechsel vorlegt, kann den Anspruch, der sich aus dem Wechsel ergibt, geltend machen. Ein Wechsel ist auf Dritte übertragbar. Der Wechsel dient auch als Refinanzierungsinstrument. Ein Verkäufer kann den akzeptierten Wechsel für die Refinanzierung der Wechselforderung bei Bank oder Sparkasse unter bestimmten Bedingungen vorlegen.