Wertpapierrecht

Bei dem Wertpapierrecht handelt es sich um einen Teil des öffentlichen Rechts und dort wiederum um einen Unterpunkt des Finanzrechtes und des Kapitalmarktrechtes. Das Wertpapierrecht regelt Aspekte von Wertpapieren, den Wertpapierhandel und es werden Dienstleistungsunternehmen kontrolliert, die mit Wertpapieren handeln. Finanztermingeschäfte fallen ebenfalls in dieses Gesetz.

Ebenso handelt es sich bei dem Wertpapierrecht aber auch um einen Teil des Zivil- und Handels- bzw. Unternehmensrecht. Aus diesem Bereich greift der Teil, der sich mit Wertpapierfunktionen und Verbriefung von Rechten befasst. Außerdem finden wir weitere Einzelnormen, die sich auf Wertpapiere beziehen, in vielen Rechtsgebieten wieder. Auch im Gemeinschaftsrecht hat man zur Realisierung des Binnenmarktes einige Teile des Wertpapierrechts harmonisiert. Öffentlich rechtlicher Natur sind wiederum regulatorische Bestimmungen, die eigentlich die Rahmenbedingungen für den Wertpapierhandel regeln, z.B. börsenrechtliche Bestimmungen.