Wiederkehrende Leistung

Wiederkehrende Leistung, - Leistung, die im Rahmen eines Vertrages oder anderen Rechtsverhältnisses wiederholt mit dem gleichen Gegenstand und jeweils zu einer bestimmten Leistungszeit erfolgt. Wiederkehrende Leistung sind z. B. bei der Lieferung von Erzeugnissen, insbesondere Massengütern (Sukzessivlieferung), im Rahmen von Wartungsverträgen und in Form regelmäßiger Miet- und Zinszahlungen üblich. Erfolgen mehrere wiederkehrende Leistungen nicht qualitätsgerecht, kann der Auftraggeber nach dem Vertragsgesetz die Entgegennahme weiterer wiederkehrender Leistung bis zur Beseitigung der Mängelursachen ablehnen. Im übrigen wird jede wiederkehrende Leistung wie eine Leistung auf Grund eines selbständigen Vertrages bzw. anderen Rechtsverhältnisses behandelt (z. B. ist das vereinbarte Sortiment bei Sukzessivlieferungen je wiederkehrende Leistung und nicht wie bei der vereinbarten Teilleistung im Rahmen der vertraglichen Gesamtmenge spätestens mit der letzten Teilleistung zu erfüllen).