Willenserklärung

Willenserklärung - auf die Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge gerichtete Erklärung. Die Willenserklärung ist das wesentliche Element des Rechtsgeschäftes und der Rechtshandlung. Die einen Vertrag begründenden Willenserklärung werden als Angebot und Annahme bezeichnet. Der Wille kann ausdrücklich erklärt oder durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten zum Ausdruck gebracht werden. Empfangsbedürftige Willenserklärung (z. B. Annahme, Kündigung) werden mit Zugang beim Adressaten wirksam, nichtempfangsbedürftige Willenserklärung (z. B. Testament) bereits mit ihrer Abgabe. Die Wirksamkeit von Willenserklärung erfordert die Handlungsfähigkeit der Erklärenden und gegebenenfalls die Einhaltung von Formvorschriften.