Winterausfallgeld

Das Winterausfallgeld war eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit für Betriebe des Baugewerbes, in denen aus Witterungsgründen in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit nicht gearbeitet werden konnte. In diesem Fall zahlte die Bundesagentur für Arbeit nicht früher als ab der 101. Ausfallstunde, das Winterausfallgeld, damit die Arbeitsplätze erhalten blieben.

Am 01.04.2006 wurde das Winterausfallgeld abgeschafft. Zunächst folgte das Schlechtwettergeld und dieses wurde dann vom Saison-Kurzarbeitergeld abgelöst. Finanziert werden diese Zahlungen durch die deutsche Arbeitslosenversicherung. Die Handhabung des Saison-Kurzarbeitergeldes wird in Tarifverträgen und Einzelarbeitsverträgen geregelt. Die Mitbestimmung des Betriebsrates ist erforderlich. Es werden diverse Leistungen erbracht, nämlich ein gewisser Prozentsatz des Netto-Lohnes als Lohnzahlung, die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber weiter getragen. Betroffene Branchen sind das Baugewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Steinmetz- und Bildhauerhandwerk, Maler und Lackierer, Garten-, Landschafts-und Sportplatzbauer.