Wohnung

Wohnung: in sich abgeschlossene Einheit zusammenhängender Wohn-und Nebenräume, die einen eigenen Eingang von außen, von einem Treppenhaus, Gang oder Vorraum aus, hat und einer oder mehreren Personen als ständige Heimstätte dient. Ihre Funktion, Einrichtung und haustechnische Ausstattung ändert sich mit der gesellschaftlichen, kulturellen und technischen Entwicklung sowie mit den Bedürfnissen der Bewohner. Zu den Wohnräumen zählen das Wohn-, Schlaf-, Kinder-, Arbeits- und Esszimmer. Sie sind im allgemeinen durch feste Wände vom Fußboden bis zur Decke voneinander sowie gegenüber Nachbarwohnungen getrennt, erhalten über Fenster Tageslicht und müssen jeweils eine Mindestgrundfläche von 6 m2 bei einer Mindestlänge von 2 m und einer Mindestbreite von 1,6 m haben. Als (Wohn-)Nebenräume gelten Vorraum, Flur, Küche, Bad, WC, Windfang, Abstellraum, Balkon, Loggia, Veranda, Wintergarten u. a. Zu einer Wohnung können in Sonderfällen auch Räume außerhalb des Wohnungsabschlusses gehören. Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Flächen aller Wohn- und Nebenräume, die sich hinter der Wohnungseingangstür befinden, auch die Fläche von Einbauschränken. Der Stand der Ausbau- und Gesundheitstechnik bestimmt die mögliche technische Ausstattung einer Wohnung. Günstige Wohnformen bieten Maisonettewohnungen und Wohnungen in einem Appartementhaus. Die Wohnungsgrößen innerhalb eines Wohnungskomplexes werden nach einem Schlüssel aufgeteilt, der den prozentualen Anteil an Ein-, Eineinhalb, Zwei-, Zweieinhalb- und Mehrzimmerwohnungen (Nebenräume werden dabei nicht mitgezählt) beim Wohnungsneubau festlegt. Wohngebäuden als Flach- oder Geschoßbauten, die ausschließlich oder überwiegend Wohnungen enthalten, ferner auch der Bau von Folgeeinrichtungen, wie Kindergärten, Schulen, Kinderkrippen, Garagen, Dienstleistungseinrichtungen, Läden und Kaufhallen sowie Grün- und Sportanlagen. Der Begriff umfasst alle Gebäude des volkseigenen, genossenschaftlichen, betrieblichen sowie des individuellen Wohnung an Einzelstandorten oder in Wohnkomplexen, unabhängig davon, ob sie von Baubetrieben, (Träger-)Betrieben (Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft) bzw. ganz oder teilweise in Eigenleistung der Bürger errichtet werden. Im Einzelnen zählen dazu Einfamilien-, Sektions-, Punkt-, Mittelgang-, Laubengang- (jeweiliges Stichwort), und Hügelhäuser, Großwohneinheiten, Wohnheime und Internate. Als individueller Wohnung wird der Bau von Eigenheimen (als Gruppen-, Reihen-, Doppel-, Einzel- oder Atriumhäuser) durch Neubau bzw. Anbau an vorhandene Wohnhäuser in Eigenleistung der Bürger oder unter Inanspruchnahme der Baukapazität von Betrieben bez. Unter komplexen Wohnung wird in umfassendem Sinne der Neubau, die Modernisierung und die Reparatur von Wohngebäuden sowie der dazugehörenden Gebäude und baulichen Anlagen für gesellschaftliche Zwecke, der stadttechnischen Versorgung, des Verkehrs und der Freiflächen verstanden, die für die innere Funktion eines Wohngebiets erforderlich sind.

I. w. S. gehören zum Wohnung auch der Um- und Ausbau und die Modernisierung vorhandener Räume sowie die Rückgewinnung zweckentfremdet genutzter Wohnungen, die große Bedeutung haben. Dazu zählen der Ausbau von Dachgeschossen, der Umbau von Läden, der Ausbau ehemaliger Wirtschaftsgebäude für Wohnzwecke, die Teilung von großen Räumen und Wohnungen sowie Anbauten, das Aufstocken von Gebäuden und die Wiedernutzbarmachung schadhafter Wohnungen.