Zahlung bei Empfang der Ware
Zahlung bei Empfang der Ware - Zahlungsart im Außenhandel, bei der die Ware erst bei Ihrer Übergabe bezahlt werden muss (sog. Zug-um-Zug-Klausel). Dadurch besteht die Möglichkeit, dass der Käufer die Dokumente über die verladene Ware erhält, ohne seine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Verkäufer sofort erfüllen zu müssen: Da kein konkret kontrollierbarer Zahlungstermin fixiert wurde, kann ihn der Käufer zu seinen Gunsten hinauszögern. Außerdem besteht die Gefahr der Nichtbezahlung (Kreditrisiko). Daher ist -diese Zahlungsart wenig gebräuchlich und wird oft durch Kasse gegen Dokumente ersetzt.