Zahlungsaufschub

Zahlungsaufschub - vertragliches Hinausschieben der Fälligkeit von Verbindlichkeiten; im Steuerrecht als Stundung bezeichnet. Der Zahlungsaufschub verhindert die Verjährung. Steuern und sonstige Geldleistungen können gestundet werden, wenn ihr Einzug mit erheblichen Härten für den Zahlungspflichtigen verbunden wäre. Stundung wird in der Regel nur gegen Verzinsung, bei höheren Beträgen zusätzlich gegen dingliche Sicherung (z. B. Sicherungsübereignung) gewährt.