Zahlungsbefehl

Zahlungsbefehl - auf Veranlassung des Gläubigers im gerichtlichen Mahnverfahren schriftlich ausgesprochene Zahlungsaufforderung an den Schuldner. Wird der Zahlungsbefehl in, einer gesetzten Frist nicht befolgt, so setzt, sofern kein Widerspruch beim Gericht, das den Zahlungsbefehl ausgefertigt hat, erhoben wurde, die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners zur Befriedigung des Gläubigers aufgrund seiner Forderung ein.