Zahlungsgarantie

Kann ein Schuldner seinen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nachkommen, so sichert die Zahlungsgarantie den Gläubiger ab. Die Zahlungsgarantie wird auch angewandt, wenn ein Kreditinstitut das Kreditrisiko nicht allein tragen möchte. Sollten länderspezifische Währungsrisiken bei Außenhandelstransaktionen auftreten, so wird die Zahlungsgarantie in vielen Fällen mit einer Transfergarantie verbunden. Eine Zahlungsgarantie ist also in jedem Fall empfehlenswert.

Bei einer Importgarantie übernimmt die Bank des Importeurs die Verpflichtung, der Bank des Exporteurs bei Zahlungsunfähigkeit des Importeurs den Kaufpreis zu erstatten. Dadurch werden für den Exporteur die Zahlungsbedingungen gesichert und er geht kein Risiko ein. Man könnte diese Sicherung auch in Form einer Wechselbürgschaft erreichen. Damit dem Exporteur in diesem Fall die volle Kaufpreisforderung erstattet werden kann, muss er dem Kreditinstitut eine Kopie der angefallenen unbezahlten Rechnungen vorweisen.