Zahlungsgrund

Zahlungsgrund - Ursache einer Zahlung; bei Zahlung durch Banküberweisung oder Einzahlung bei einer Bank zur Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten die Angabe des Zwecks der Zahlung auf dem der Kontogutschrift dienenden Bankformular (analog bei Zahlungen, die Sparkassen oder die Post vermitteln). Die Nennung des Zahlungsgrunds erleichtert die Arbeit in der Rechnungsführung des Zahlungsempfängers, da Rückfragen usw. vermieden werden und der Zahlungseingang dem gewollten Ausgleich der Verbindlichkeiten des Zahlungspflichtigen richtig zugeordnet werden kann.