Zahlungsmittel

Zahlungsmittel - 1. Funktion des Geldes, in der es zur Realisierung solcher Warenlieferungen dient, bei denen die Bezahlung der Waren zeitlich vom Kauf bzw. der Lieferung abweicht. Dem Kauf der Ware folgt keine sofortige Bezahlung. Damit wird das Geld in dieser Funktion zur Grundlage für das Entstehen des Kredits. Außerdem greift das Geld in dieser Funktion über die Warenzirkulation hinaus und wird zur allg. Ware der Kontrakte und zum Mittel außerökonomischer Zahlungen (Zahlung von Steuern, Renten usw.). Die Funktion des Geldes als Zahlungsmittel hat große Bedeutung, indem das Geld hier vor allem bei bargeldlosen Verrechnungen in Erscheinung tritt. - 2. Geldzeichen und Anweisungen auf Bankguthaben, mit denen der Zahlungsverkehr durchgeführt wird, wie Banknoten, Münzen, Zahlungsanweisungen, Schecks, Wechsel, Verrechnungsdokumente. In den internationalen Geldbeziehungen werden als Zahlungsmittel Devisen und Sorten verwendet. Unter gesetzlichem Zahlungsmittel versteht man die auf die Währungseinheit eines Landes lautenden Banknoten und Münzen. - Historisch entwickelte sich der Begriff gesetzliche Zahlungsmittel aus dem Übergang von der Gold- zur Papierumlaufwährung (Papierwährung), deren Annahme als Zahlungsmittel mit staatlichem Hoheitsakt durchgesetzt wurde.