Zahnersatz Versicherung

Die Kostenaufteilung für Zahnersatz Versicherung: Patient ist zu Lasten des Patienten geregelt, es sei denn, man verfügt über eine Zahnersatz Versicherung, die eine weitere Kostenbeteiligung sicherstellt.

Bei den Kosten für Zahnersatz ist nahezu kein Unterschied zwischen Privatversicherten und den Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen. Die Tarife der Privatkassen sehen nämlich zunächst keine höhere Zahnersatz Versicherung vor, es sei denn, man schließt einen extra dafür vorgesehenen Tarif ab. Diese zusätzliche private Zahnersatz Versicherung kann auch ein gesetzlich Versicherter bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abschließen und sich damit eine höhere Kassenleistung sichern.

Die Krankenkassen leisten einen festen Zuschuss zu den Gesamtkosten für Zahnersatz. Dieser richtet sich nach dem festgestellten Befund, dieser ergibt einen Festbetrag, von dem die Krankenkassen mindestens 50 Prozent übernimmt. Falls der Versicherte regelmäßige Zahnarztbesuche zur Vorsorge nachweisen kann, erhöhen sich die 50 Prozent. Der Rest und die darüberhinaus gehenden Leistungen muss vom Patienten selbst getragen werden. Eine zusätzliche Zahnersatz Versicherung übernimmt die restlichen Kosten nach Vorleistung der Krankenkasse. Es macht also durchaus Sinn, eine Zahnersatz Versicherung abzuschließen, um sich im Ernstfall eine optimale Versorgung mit Zahnersatz leisten zu können.

Man muss allerdings beim Abschluss einer Zahnersatz Versicherung darauf achten, wie hoch der Eigenanteil ist, den man unter Umständen dennoch selbst tragen muss. Es gibt auch Tarife, die eine 100 %ige Übernahme der verbleibenden Restkosten garantieren. Eine Eigenbeteiligung macht sich jedoch beitragssenkend bemerkbar. Man sollte also abwägen, ob man lieber die laufenden Ausgaben begrenzt oder eine möglichst hohe Leistung aus der Zahnersatz Versicherung haben möchte.