Zeichnungsfrist

Als Zeichnungsfrist bezeichnet man den Zeitraum, in dem eine Person (natürlich oder juristisch) ein Wertpapier zeichnen kann, das zur Emission aufgelegt ist. Wenn neue Aktien ausgegeben werden, wird hierfür eine Zeichnungsfrist festgelegt. Das ist in diesem Falle der Zeitraum, im dem ein Anleger sein Kaufangebot für diese neuen Aktien bei seinem Kreditinstitut abgeben kann. Im Bookbuilding-Verfahren wird diese Zeichnungsfrist als Bookbuilding-Phase bezeichnet.

Liegt eine Emission neuer Wertpapiere vor, so ist es möglich, diese schon vor dem ersten Handelstag zu zeichnen. Man kann also vorab limitierte oder unlimitierte Kaufaufträge abgeben. Die Kaufaufträge werden dann von der Konsortialbank gesammelt und ausgewertet.

Als Zeichnungsfrist bezeichnet man auch die befristete Phase, wenn Investmentfonds neu aufgelegt werden. Die Gelder der Anleger werden dann über mehrere Wochen eingesammelt, damit genügend Zahlungsfähigkeit entsteht.