Zielgeschäft

Zielgeschäft - 1. Geschäft, bei dem die Fälligkeit des Rechnungsbetrages nicht durch eine Zahlungsfrist entsprechend den Erfordernissen der Waren- und Rechnungsprüfung, sondern aus unterschiedlichen Gründen durch eine längere Frist oder einen später liegenden Termin bestimmt wird (Einräumung eines Zahlungsziels, Lieferantenkredit, Warenkredit). 2. Art des Börsenhandels, bei der Waren zu einem festen künftigen Abnahmetermin (üblich ein Monat oder länger) zum Preis des Tages gekauft werden, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde.