Zielpreis

Zielpreis - 1. Form des Börsenpreises. Der Kauf der Waren erfolgt zu einem festen künftigen Abnahmetermin zum Preis des Vertragsabschlusstages. - 2. der im Zielgeschäft vereinbarte Preis. Die Zahlung erfolgt dabei nicht mit der Gegenforderung, sondern wird später fällig (Einräumung eines Zahlungsziels, Lieferantenkredits, Warenkredits).