Zinsgeschäft

Das Zinsgeschäft ist ein traditioneller Geschäftsbereich der Banken. Hierbei geht es um Kredit- und Einlagengeschäfte und weitere Geschäfte, die auf Zinsbasis abgeschlossen werden. Hier sind erwähnenswert Nichtzins-, Provisions- und Gebührengeschäfte. Unter einem Kreditgeschäft verstehen wir das Zurverfügungstellen von Geld- oder Finanzmitteln. Definiert ist ein Kreditgeschäft im Kreditwesengesetz. Provisionsgeschäfte sind Dienstleistungsgeschäfte.

Der Ertrag bildet sich hier nur aus in Rechnung gestellten Provisionen. Ein Gebührengeschäft ist ein Teil eines zinsunabhängigen Geschäftes. Zinsgeschäfte sind ein großer Teil der klassischen Bankgeschäfte. Der Zins ist das Entgelt für ein über eine gewisse Zeit überlassenes Gut oder Geld. Der Schuldner zahlt dieses zurück und zusätzlich eine Zinsleistung. Die Höhe des Zinses wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Aus Kapitalnehmersicht wird der Zins als Schuldzins bezeichnet. Der Zinssatz in Zinsgeschäften wird in Prozent angegeben.