Zinsverbot

Schon in längst vergangener, vorchristlicher Zeit war von Zinsverboten die Rede. In der jüdischen Kultur war es z.B. verboten, dass die Juden von anderen Juden Zinsen nehmen. Im alten Persien galt es als verwerflich, Zinsen anzunehmen. Aristoteles war der Vorreiter für das spätere kanonische Zinsverbot. Er schrieb nieder, dass der Wucher hassenswert sei, der aus dem Geld selbst den Erwerb zieht und nicht aus dem, wofür das Geld da sein. Auch namhafte Kirchenlehrer verurteilten die Berechnung und das Annehmen von Zinsen.

Zu Beginn des 16. Jahrhunderts verlor das kanonische Zinsverbot an Bedeutung. Längst sind Kreditgeschäfte an der Tagesordnung, aber ab 1525 wird das Berechnen von Zinsen auch durch den Gesetzgeber erlaubt. Die Erlaubnis des Kaisers 1543 war ein großer Schritt in der Geschichte der Geldgeschäfte.