Zinszuschlag

Zinszuschlag - zum Grundzinssatz erhobener Zuschlag, Form der Ausnutzung des Zinses, um Effektivitätsverluste bzw. Planwidrigkeiten zu verhindern bzw. sie beseitigen zu helfen. Sie sind in der Regel mit außerplanmäßigen Krediten zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten auf Grund von Planwidrigkeiten verbunden. Zinszuschlag können bis zu einem Gesamtzinssatz von x% vereinbart werden und sind zu differenzieren. Zinszuschlag werden nicht geplant. Sie erhöhen daher die Kosten und schmälern den Gewinn. Die dem Zinszuschlag zugrunde liegenden Planwidrigkeiten sind exakt zu analysieren, und in Zusammenarbeit mit dem Betrieb sind Schlussfolgerungen für die Beseitigung der Planwidrigkeiten und gegen deren künftige Wiederholung festzulegen. Führen die Betriebe diese Maßnahmen erfolgreich durch, kann den Betrieben ein Teil der Zinszuschlag über den Weg der Zinsrückerstattung gutgebracht werden.