Zollfragen

Abkommen über die Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe in Zollfragen - multilaterales Abkommen, das 1962 von den Regierungen der VR Bulgarien, CSSR, Mongolischen VR, VR Polen, SR Rumänien, und Ungarischen VR unterzeichnet wurde, um die Zusammenarbeit in Zollfragen zu vertiefen und zu vervollkommnen. 1974 trat die Republik Kuba dem A. bei. Das A. beinhaltet: a) die Sicherung der Kontrolle über die Einhaltung der Zoll- und Devisenbestimmungen der Teilnehmerstaaten; b) die Vervollkommnung der Formen und Methoden der Zollkontrolle sowie die Verhinderung ungesetzlicher Waren ein und -ausfuhren; c) die Beschleunigung der Zollkontrolle durch maximale Erleichterungen im Güter-, Reise- und Postverkehr, durch gegenseitige Anerkennung von Zolldokumenten, Zollplomben und Siegeln sowie durch gemeinsame oder einseitige Zollabfertigung; d) die Zusammenarbeit, um Verstößen gegen die Zoll- und Devisenbestimmungen vorzubeugen, sie aufzudecken und auszuwerten. Auf der Grundlage des A. werden zwischen den Zollverwaltungen der beteiligten Länder spezielle Vereinbarungen abgeschlossen, z. B. über die vereinfachte und vereinheitlichte Zollabfertigung von Messe- und Ausstellungsgütern oder über die Zollabfertigung von internationalen Transporten mittels Lastkraftwagen.