Zubehör

Zubehör - Sachen, die zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einer anderen Sache erforderlich sind (z. B. Wagenheber, Luftpumpe u. ä. Gegenstände für den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges). Zubehör ist kein Bestandteil einer anderen Sache und kann deshalb Gegenstand bes. Eigentums- und anderer Rechte sein. Wegen der Zweckbestimmung des Zubehörs erstreckt sich aber der Erwerb des Eigentums an einer Sache auch auf das Zubehör, soweit in Rechtsvorschriften oder Verträgen nichts anderes bestimmt ist.