zugesicherte Eigenschaften

Zugesicherte Eigenschaften, - Recht Merkmale eines Kaufgegenstandes, die dem Käufer vom Verkäufer oder Hersteller bes. zugesagt wurden. Auch das Nichtvorhandensein einer Eigenschaft kann bes. zugesichert sein. Wenn der Hersteller auf der Verpackung, auf Anhängern oder auf ähnliche Art das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften bekundet, z. B. Farbechtheit, ist diese Erklärung als eine Zusicherung von Eigenschaften anzusehen. Die Verantwortlichkeit für das Fehlen zugesicherte Eigenschaften ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn sie allgemein als unerheblich gelten. Das Fehlen zugesicherter Eigenschaften begründet nach Zivilgesetzbuch und Vertragsgesetz Garantieforderungen, gegebenenfalls auch Nebenforderungen und Schadenersatzansprüche.