Zusatzrentenversicherung

Freiwillige Zusatzrentenversicherung, Abk. FZR - zusätzliche Versicherung auf freiwilliger Grundlage für sozialpflichtversicherte Werktätige, deren Einkommen die Höchstgrenze für die Beitragspflicht zur Sozialversicherung jährlich übersteigt. Diese Beitragsbemessungsgrenze ist für die Rentenleistungen aus der Sozialpflichtversicherung gleichzeitig Leistungsbemessungsgrenze; deshalb lässt die Rente für Versicherte mit höheren Einkommen Bedürfnisse nach finanzieller Sicherung offen. So wird u. a. mit wachsendem Einkommen die Differenz zwischen Arbeitseinkommen und Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit durch Alter oder Invalidität entsprechend größer. Eine ähnliche Problematik, wenn auch differenzierter, tritt bei dem finanziellen Ausgleich aus der Sozialpflichtversicherung bei Eintritt einer längeren vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall auf. Bei der Untersuchung der Intensität der Leistungen der Sozialpflichtversicherung für diese Fälle muss auch gesehen werden, dass im Ergebnis der Einkommenspolitik der sozialistischen Gesellschaft der Anteil der Werktätigen, deren Einkommen 600 M monatlich übersteigt, stark zunehmende Tendenz hat. Die freiwillige Zusatzrentenversicherung gewährt Zusatzaltersrenten, Zusatzinvalidenrenten, Zusatzhinterbliebenenrenten und erhöhte Geldleistungen im Falle der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit. Die Ausgangsbasis für die Einführung der freiwillige Zusatzrentenversicherung bildeten eine Reihe ökonomischer und sozialer Aspekte. Die wesentlichsten sind: das historisch gewachsene Niveau und die sich herausgebildeten Strukturen der Arbeitseinkommen der Werktätigen; die im Rahmen der sozialpolitischen Programme festgelegten Prinzipien der Verteilung des Zuwachses des Nationaleinkommens, also vor allem Fragen der Preis- und Lohnpolitik in der DDR; die Beziehungen der Werktätigen zu ihrer gewerkschaftlich geleiteten Sozialversicherung und das Verständnis der Gesellschaft bei der Gestaltung des entwickelten Sozialismus in der DDR, eine ständige Wechselwirkung von gesellschaftlicher Verpflichtung und individueller Verantwortung bei der Befriedigung bestimmter Vorsorgebedürfnisse der Bürger wirksam werden zu lassen und Tendenzen des Wirkens der Versicherungsmethode zu nutzen und auszubauen. Die Konsequenzen dieser sozialpolitischen Entscheidung für die Zukunft liegen in folgendem: Die Rentenleistungen aus der Pflichtversicherung werden für Werktätige mit höherem Einkommen immer mehr den Charakter einer Grundsicherung annehmen. Die Verbesserung der Relationen zwischen Rente und Arbeitseinkommen liegt in der individuellen Verantwortung des Bürgers. Der sozialistische Staat bietet die Möglichkeit der zusätzlichen Sicherung über die Gestaltung und das Angebot einer entsprechenden Versicherungsform. In Abhängigkeit von der Entscheidung de: Bürgers, der freiwillige Zusatzrentenversicherung beizutreten, erhöht die Gesell schalt ihren Anteil an der Finanzierung der Sicherung für Alter, Invalidität und vorübergehende Arbeitsunfähigkeit.