Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen sind private Tarife für den Krankheitsfall auf freiwilliger Basis. Die Leistungen der Krankenkassen werden durch Zusatzversicherungen auf das Niveau von Privatkassen ergänzt.

Zusatzversicherungen verschaffen dem gesetzlich versicherten Personenkreis die Möglichkeit, sich für den Krankheitsfall besser abzusichern, als das durch die Gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Der Trend im Gesundheitswesen geht dahin, dass die normalen Krankenkassen nur noch die medizinisch notwendige Grundversorgung abdecken. Um auch weitergehende Leistungen in Anspruch nehmen zu können, werden private Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte immer interessanter. Zukünftig werden es nicht nur die angenehmen Privatleistungen wie Chefarztbehandlung und Einbettzimmer sein, die mit den Tarifen der Zusatzversicherungen abgedeckt sind, sondern auch die Möglichkeit, ein Plus an solchen Leistungen zu erhalten, die bei den Krankenkassen gekürzt oder ganz gestrichen werden.

Die Zahnversicherung ist beispielsweise eine der beliebtesten Zusatzversicherungen. Die Zuzahlung zur Versorgung mit Zahnprothesen oder Kronen kann das Budget eines Privathaushalts schnell überfordern. Spezielle Zusatzversicherungen knüpfen dort an, wo die gesetzlichen Krankenkassen aufhören und entlasten den Patienten dadurch. Einige Zusatzversicherungen beinhalten Tarife, mit denen die Leistungen eines Heilpraktikers abgerechnet werden können, Brillen und andere Hilfsmittel sind ebenfalls Bestandteil. Einige Unternehmen bieten für jede Leistung einen extra Tarif an, andere haben ein Paket im Angebot, welches mehrere Zusatzleistungen beinhaltet.

Der Beitrag für Zusatzversicherungen richtet sich nach den gewählten Tarifen, nach der Höhe eines eventuell vereinbarten Eigenanteils und nach dem Eintrittsalter des Versicherten. In der Regel setzt das Zustandekommen eines Vertrages voraus, dass die vorherige Gesundheitsprüfung positiv verlaufen ist. Andernfalls kann das Versicherungsunternehmen einen Aufschlag zum Beitrag verlangen oder schlimmstenfalls sogar den Antrag ablehnen.