Zweckgebundene Fonds

Zweckgebundene Fonds, - gesellschaftliche Geldfonds, die zweckbestimmt gebildet, verteilt und verwendet werden. Der sozialistische Staat legt Art und Weise, Umfang und Termine der Bildung, Verteilung und Verwendung der zweckgebundene Fonds fest und verpflichtet die Organe, Betriebe bzw. Einrichtungen, diese Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die zweckbestimmte Verwendung. Für die meisten Fonds in den Betrieben der sozialistischen Wirtschaft gilt eine exakt abgegrenzte zweckbestimmte planmäßige Verwendung. Als Ausnahmen können der Verfügungsfonds des Generaldirektors der VVB bzw. des Direktors der Kombinate, der Leistungsfonds, der Prämienfonds der Kultur- und Sozialfonds der sozialistischen Betriebe angesehen werden, die nicht an einzelne geplante Verwendungszwecke gebunden sind.