zwischenbetriebliche Kooperation

Zwischenbetriebliche Kooperation, - auf der gesellschaftlichen Arbeitsteilung zwischen den Betrieben beruhende Zusammenarbeit spezialisierter Betriebe, die an der Herstellung eines bestimmten Erzeugnisses bzw. an der Durchführung einer Leistung planmäßig neben- und miteinander arbeiten. Der Charakter der zwischenbetrieblichen Kooperation wird durch den Charakter der Produktionsweise bestimmt. Im Kapitalismus bildet sich die zwischenbetriebliche Kooperation elementar heraus. Sie wird entscheidend durch das Gesetz der Konkurrenz und Anarchie der kapitalistischen Produktion bestimmt und entsprechend den Profitinteressen der Unternehmer organisiert. Im Sozialismus ist die zwischenbetriebliche Kooperation eine planmäßig gestaltete Form der Wirtschaftsorganisation. Sie wird durch die gegenseitige Unterstützung der Betriebe und Kombinate als Kooperationspartner charakterisiert und planmäßig entsprechend den Interessen der gesamten Gesellschaft organisiert Kooperationsplanung). Die zwischenbetriebliche Kooperation ist eine wichtige Bedingung für die Durchführung der Rationalisierung und Intensivierung. Sie beinhaltet die Koordinierung der Produktion nach Menge, Qualität, Produktionssortiment, Kosten, Preisen und Lieferterminen. Dazu muss die zwischenbetriebliche Kooperation bereits mit der gemeinsamen Festlegung der Aufgaben für Forschung und Entwicklung beginnen. Die zu erreichenden technisch- ökonomischen Parameter sind vertraglich zu vereinbaren. Die Zusammenarbeit muss sich auch auf die Koordinierung der Investitionen, der Standardisierungsarbeit, der Kosten- und Preisentwicklung für die Erzeugnisse, auf die gemeinsame Marktforschung und Marktbearbeitung u. a. für die zwischenbetriebliche Kooperation wesentliche Fragen erstrecken. Sie wächst im Rahmen der sozialistischen ökonomischen Integration immer mehr über die Grenzen eines Landes hinaus. Einen wesentlichen Bestandteil der zwischenbetriebliche Kooperation bilden die materialwirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Betrieben, die sich aus den Absatz- und Versorgungsbeziehungen in Bezug auf handelsübliche Materialien, handelsübliche) und auf nichthandelsübliche Erzeugnisse zusammensetzen. Darüber hinaus zählt auch die Inanspruchnahme fremder Leistungen, speziell von Lohnarbeit und Kapazitäten, zur zwischenbetriebliche Kooperation - Das System der Leitung, Planung und Organisation der zwischenbetriebliche Kooperation, insbesondere der vertikal zusammenhängenden Reproduktionsprozesse, die als Kooperationsketten bezeichnet werden, muss - ausgehend vom Finalprodukt - durch die an der jeweiligen Kooperationskette beteiligten Betriebe, Kombinate, Wirtschaftsräte der Bezirke, Ministerien sowie die betreffenden Handelsorgane gemeinsam entwickelt werden. Bei der Entwicklung und Herstellung volkswirtschaftlich wichtiger Finalprodukte (Endprodukt) entwickeln die Kooperationspartner zweckmäßige Formen der Zusammenarbeit, die die gemeinsame Koordinierung aller für die zwischenbetriebliche Kooperation wesentlichen Beziehungen umfassen.